AGB für Bewerber (Personal)

Die Firma MyEventy GmbH ist berechtigt Fotos und Filme am Einsatzort inkl. der Einsatzperson durchzuführen. Hiermit bestätigt das Personal die Einwilligung der Foto-, und Filmaufnahmen in Print, digitale Medien sowie im Internet zu veröffentlichen.

Dies gilt auch weitergehend nach der Anmeldung und auch Beendigung (3 Jahre danach) mit
Fotomaterial und eventl. Filmmaterial auf der Firmenwebseite www.myeventy.de.

Außerdem willigt der Bewerber ein, Telefonanrufe, E-Mails, Faxe und Briefe (Post) in Zusammenhang für mögliche Jobangebote, bis zum Wiederruf, zu erhalten. Der Auftragnehmer/Bewerber haftet für, durch seine Tätigkeit verursachten entstandenen Schaden jeglicher Art. Er ist verpflichtet selbst für eine geeignete Absicherung, z.B. Betriebshaftpflicht zu sorgen.

Die Vergütung erfolgt innerhalb 40 Werktage (Mo-Fr) nach Rechnungsdatum, vorausgesetzt alle benötigten Unterlagen für die Rechnungskontrolle liegen bei MyEventy GmbH vor. Stundennachweis (Vordruck ausgehändigt von MyEventy GmbH) und Rückgabe von Einsatzmaterialien (Kleidung, Gegenstände jeglicher Art, etc.) ist erfolgt.

Kann die Rechnungsstellung erst viel später als 5 Wochen erfolgen, durch zu späte Abgabe der oben genannten Dinge, behält sich die Firma MyEventy GmbH das Recht vor, auf Grund anfallender Mehrkosten 15 % des vereinbarten Honorars einzubehalten.

Hiermit bestätigt die eingesetzte Person für Messen und Events, dass Sie zu den vereinbarten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht. Somit ist dem Personal bewusst, dass ein Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen oder/und ein Nicht-Befolgen von Wünschen des Kunden zur sofortigen Entziehung des Auftrages oder zu einer Kürzung des Honorars führen kann.

Ebenfalls versichert das Personal hiermit, dass es stets selbständig arbeitet und sich um alle sozial und steuerabgaben/meldungen kümmert und die Firma MyEventy GmbH korrekte Angaben zur Person und Daten liefert.

Der Bewerber verpflichtet sich über alle Informationen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Firma MyEventy GmbH bestehen, Stillschweigen zu bewahren.

Außerdem verpflichtet sich der Bewerber, sich an Arbeitsschutzbestimmungen zu halten und bis zwei Jahre nach Beendigung des Einsatzes bei MyEventy GmbH nicht in direkte, vertragliche Beziehungen mit dem Kunden der Firma MyEventy GmbH zu treten. Bei Zuwiderhandlung zahlt dieser an die Firma MyEventy eine Vertragsstrafe in Höhe von 800,00 €.

Der Bewerber hat die in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegebenen Termine wahrzunehmen oder bei einer Absage 48 Stunden vor Arbeitsbeginn, rechtzeitig für geschulten Ersatz zu sorgen, ansonsten wird ihm der ausgefallene Arbeitstag zum Betrag seiner Vergütung des jeweiligen Arbeitstages in Rechnung gestellt. Jegliche Angaben, wie Arbeitstag, Arbeitsort und Arbeitszeit sowie Arbeitsmittel sind als Text in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert.

Wir von MyEventy GmbH sind berechtigt, dem Bewerber (eingesetztes Personal) jederzeit, den Auftrag zu kündigen, sofern die Messe/Event oder die Buchung durch den Kunden des Auftraggebers abgesagt oder storniert wird. Im Falle des Ausfalles von Zahlungen des Kunden an die Firma MyEventy GmbH entstehen keinerlei Ansprüche des Bewerbers gegenüber dem Auftraggeber. Gerichtsstand ist München

Schlussbestimmung: Sollte eine Bestimmung des Arbeitsvertrages unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Bewerber bestätigt, dass stets die Auftragsbestätigung und den Rahmenvertrag gelesen habe und damit einverstanden bin.