AGB für Auftraggeber

Für alle Leistungen und Lieferungen der Firma MyEventy GmbH finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Die AGB ́s treten mit dem 1. März 2023 in Kraft.

1.Änderungen dieser Bedingungen bedürfen stets der Schriftform. Die Bedingungen gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

2. Angebote sind ohne Verbindlichkeit. Die Annahme des Auftrages inkl. mündliche, telefonische oderdurch Mitarbeiter von MyEventy GmbH getroffene Vereinbarungen, werden nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

3. Wird ein Auftrag komplett storniert oder mit Absprache einzelne Positionen, werden alle angefallenen Arbeiten bis zur Stornierung auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.

4. Wird gebuchtes Personal bis 21 Werktage vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig. Wird gebuchtes Personal bis 17 Werktage vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, werden 80% des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 100% der vereinbarten Auftragssumme fällig.

Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Nimmt der Auftraggeber vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch, besteht weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung.

5. Jedes Personal wird von MyEventy GmbH entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte sich während der Einsatzzeit die Aufgaben oder Leistungserbringung ändern, ist dies vorab mit dem MyEventy Team (Büro) abzusprechen. Kommt es einmal vor, dass der Auftraggeber während der Einsatzzeit des Personals nicht zufrieden ist mit der Leistungserbringung, so muss dies gleich kommuniziert werden und nach beidseitigem Einverständnis kann ein Austausch des Personals vorgenommen werden. Dies muss der Agentur MyEventy GmbH eingeräumt werden. Eine Minimierung der Kosten bei Unzufriedenheit eines Personals und dem Wunsch keinen Austausch vorzunehmen, ist nicht möglich (alle Änderungen/Wünsche müssen zwingend in Schriftform festgehalten werden-siehe Punkt 6. Mängel). Die Firma MyEventy GmbH kann (selten) vor oder während der Ausführung eines Auftrages, die Abläufe/Durchführung anderer Personen übertragen, als zu Beginn vereinbart. Natürlich ist dies stets dem Auftraggeber mitzuteilen. Preisänderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Sollte beim Auftraggeber bspw. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung drohen, so behält sich MyEventy vor, den Auftrag nicht auszuführen.
Die bis dahin geleisteten Arbeitszeit für diesen Auftrag entbindet dem Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

6. Wie im Punkt 5 bereits erwähnt, sind Unzufriedenheit, Mängel der Leistung direkt bei Feststellung in schriftlicher Form bei MyEventy GmbH zu melden, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

7. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

8. MyEventy GmbH haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (vorbehalten anderer als in den AGB ́s getroffener Regelungen). Besonders dann, wenn das Personal während des Einsatzes den Anweisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet MyEventy GmbH nicht für entstehende Schäden. Nach einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab Ende der Leistungserbringung, verjährt der Anspruch. Für den Auftraggeber entstehender Schadensersatzanspruch besteht max. in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der eben nicht vertragsgemäß erbracht werden konnte. Wird MyEventy GmbH selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Auch hier ist der Schadensersatz begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferungen oder Nichterfüllung, insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

9. MyEventy GmbH rechnet für einen Messeauftrag folgendermaßen ab: spätestens 14 Tage vor Messebeginn wird eine A-Konto Rechnung von 80% der Gesamtsumme inkl. Einsatzzeiten des Personals dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Schlussrechnung erfolgt nach der Messe auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauches und der geleisteten Stunden des Einsatzpersonals. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen, nach Beendigung des Auftrages (Messe,-oder Eventende) abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von MyEventy GmbH als richtig anzuerkennen. Da die Firma MyEventy auf jegliche Zuschläge, wie Nachtzuschlag oder Feiertagszuschlag verzichtet, werden die gesetzlichen Pausenzeiten der Einsatzpersonen mit in Rechnung gestellt. Eine aufgeschlüsselte Einzelabrechnung von bspw. der vereinbarten Fahrtzeiten, Schulungszeiten, km-Geld, usw. ist auf Grund vieler kleiner Einzelpositionen und dem damit verbundenem Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss dies bei Angebotsbestätigung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

10. Die von MyEventy GmbH eingesetzten Personen (Personal) dürfen für die Dauer von 24 Monaten, nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für eines dieser Verstöße ist eine Konventionalstrafe von 3.500 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte vor, was dem Auftraggeber überlassene Unterlagen angeht, wie bspw. Kalkulationen, Beschreibungen oder ähnliche Bearbeitungen, die von der Firma MyEventy GmbH stammen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, außer wir bestätigen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Diese Unterlagen sind MyEventy GmbH dann unverzüglich zurückzusenden, wenn eine Zusammenarbeit der Parteien nicht erfolgt.

12. Sowohl der Firma MyEventy GmbH als auch der Auftraggeber sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. Gerichtsstand: München